PROZEDUR
Die gesamte Zollkontrolle kann in 5 Phasen geteilt werden:
1) Einreise in das Zollgebiet
An der Anreisestelle kontrolliert man Pässe und Kraftfahrzeugscheine. Die Einreise der Wohnmobile und Caravaner in das Zollgebiet wird in ein Register eingetragen.
2) Pass- und Kraftfahrzeugscheinkontrolle
Diese Kontrolle wird bei jedem Wohnmobil der Reihe nach ausgeübt. Das Fahrzeug hält neben dem nötigen Büro. Alle Reisenden sollen aus dem eigenen Wagen aussteigen und sich mit allen Dokumenten zur Pass- und Visumkontrolle ins Büro begeben. Nach dieser Prozedur fährt das Wohnmobil oder der Caravan ein Stück weiter zum nächsten Büro und das nächste Wohnmobil begibt sich zum ersten Büro.
In dieser Phase sollten die Zolldokumente ausgefüllt werden, in denen die Fahrzeugdaten stehen. Außerdem müssen Geldmittel von mehr als 10.000 Euro angegeben werden. Fotoapparate, Computer usw. müssen dem Zoll nicht mitgeteilt werden.
3) Fahrzeugkontrolle
In dieser Phase steigt der Zoller, manchmal vom Militär begleitet, zur Kontrolle in das Wohnmobilinnere oder in den Caravan ein. Meistens dauert diese Prozedur etwa 5-10 Minuten.
4) Ausstellung des Zertifikats für Bewegungsfreiheit im Territorium der Russischen Föderation
Diese Phase ist die bedeutenste, in der, nach allen Kontrollen, ein Zertifikat ausgestellt wird, das während der Gültigkeitsdauer des Visums die Bewegungsfreiheit im Territorium der Russischen Föderation erlaubt. Dieses Dokument, wo alle Fahrzeugdaten und der Fahrzeugbesitzer eingetragen sind, wird bei jeder Kontrolle vorgewiesen.
5)Ausreise aus dem Zollgebiet
In dieser Phase wird die gleiche Prozedur wie an der Einreise in das Zollgebiet ausgeübt (Pass- und Fahrzeugscheinkontrolle). Die Ausreise der Wohnmobile und Caravaner aus dem Zollgebiet wird in ein Register eingetragen. Ab diesem Punkt sind alle Türen in Russalnd geöffnet. Versuchen Sie aber die Geschwindigkeit von mehr als 60 km /h gleich nach der Ausreise aus dem Zollgebiet nicht zu überschreiten. Sie minimieren somit die Kontrollenhäufigkeit.
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